Gültig ab: 2026-03-01
GEBÜHRENORDNUNG
des Kleingärtnervereins Am Ostbach e. V.
Vorbemerkung
Beschlusslage: Die in dieser Ordnung dokumentierten Beträge entsprechen dem Gebührenkatalog 2023, der am 15.02.2023 durch den damaligen Vorstand nach der alten Satzung beschlossen wurde.
Rechtsgrundlage der Neufassung: Mit Inkrafttreten der neuen Satzung erlässt das Leitungsteam gemäß § 27 diese Gebührenordnung als redaktionelle Neufassung. Die beschlossenen Beträge bleiben unverändert.
Zweck: Diese Ordnung dient der Vereinheitlichung und transparenten Dokumentation aller finanziellen Leistungen gemäß der neuen Vereinsstruktur.
§ 1 Zweck und Rechtsgrundlagen
(1) Diese Gebührenordnung regelt die vom Verein erhobenen Gebühren, Entgelte, Ersatzleistungen sowie die Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.
(2) Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
a) die Satzung des Vereins,
b) das Bundeskleingartengesetz (BKleingG),
c) der Generalpachtvertrag,
d) steuerrechtliche Bestimmungen.
(3) Ziel dieser Ordnung ist die transparente, nachvollziehbare und rechtssichere Dokumentation aller finanziellen Leistungen und Gegenleistungen im Vereinsleben.
§ 2 Beschlussebenen und Zuständigkeiten
(1) Folgende Positionen werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen (§ 7 Abs. 2 der Satzung):
a) Aufnahmegebühr,
b) Mitgliedsbeitrag,
c) Umlagen,
d) Ersatzleistung für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit.
(2) Alle weiteren in dieser Ordnung aufgeführten Beträge (Entschädigungen, Bearbeitungsgebühren, sonstige Entgelte) können durch Beschluss des Leitungsteams angepasst werden.
(3) Änderungen nach Absatz 1 bedürfen stets eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
§ 3 Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
(1) Der Verein gewährt ehrenamtlich tätigen Mitgliedern Aufwandsentschädigungen gemäß den nachstehenden Sätzen.
(2) Entschädigungen dienen der Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements und können auf die Gemeinschaftsarbeit angerechnet werden, soweit dies in der Arbeits- und Gemeinschaftsarbeitsordnung vorgesehen ist.
(3) Folgende Entschädigungssätze gelten (beschlossen am 15.02.2023):
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Nr. |
Leistung / Tätigkeit |
Betrag / Einheit |
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1 |
Sitzungsentgelte (je Teilnahme) – Vorstandssitzungen – Erweiterte Vorstandssitzungen (inkl. geladene Berater) – Vereinsleitersitzungen – Mitgliederversammlung |
12,00 € je Teilnehmer/in |
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2 |
Delegierte zum Stadtverband (je Teilnahme) |
15,00 € je Teilnehmer/in |
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3 |
Fachberater/in – Durchführung einer Veranstaltung – Teilnahme an Fachberatung beim Stadtverband |
12,00 € je Einsatz/Termin |
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4 |
Frauengruppe (2 Delegierte zum Stadtverband) |
Fahrgeld & Stadtverbandsabgaben – Erstattung nach Aufwand/Beleg |
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5 |
Fahrkosten (außergewöhnliche Vereinsfahrten) |
Erstattung nach Nachweis (Fahrausweis oder Benzinkostenbeleg); ggf. nach Absprache mit dem Leitungsteam |
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6 |
Schlichtungsausschuss (je Verfahren) |
12,00 € je Teilnehmer/in |
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7 |
Gemeinschaftsarbeit / Pflichtstunden (Vergütung) |
10,00 € je Stunde (geleistete Pflichtstunde) 10,00 € je Stunde (Mehrstunden Vereinsgelände) 12,00 € je Stunde (Fremdgelände) 15,00 € je Stunde (Ersatzarbeiten auf Anweisung für nicht erledigte Pächterarbeiten) |
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8 |
Strom- und Wasserablesen |
12,00 € je Teilnehmer/in |
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9 |
Bewertungskommission / Gartenüberprüfung |
12,00 € je Einsatz/Person |
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10 |
Tagesentschädigung |
10,50 € pro Tag; Spesen nach Beleg und nach Absprache |
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11 |
Kassenprüfung |
12,00 € je Einsatz/Person |
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12 |
Fachberaterzertifikat |
120,00 € (Kostenübernahme/Erstattung nach Nachweis) |
§ 4 Entgelte und Gebühren
(1) Mitglieder haben die in dieser Ordnung festgelegten Entgelte und Gebühren fristgerecht zu entrichten.
(2) Die Höhe von Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeitrag, Umlagen und Ersatzleistung für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit wird von der Mitgliederversammlung beschlossen (siehe § 2 Abs. 1).
(3) Folgende Entgelte und Gebühren gelten (beschlossen am 15.02.2023):
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Nr. |
Entgelt / Gebühr |
Betrag / Einheit |
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1 |
Aufnahmegebühr (Beschluss MV) |
100,00 € (einmalig) |
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2 |
Kleingartenkauf – Bearbeitungsgebühr (Käufer) |
160,00 € (einmalig) |
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3 |
Kleingartenumschreibung innerhalb der Familie |
100,00 € (einmalig) |
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4 |
Kleingartenabschätzung |
12,00 € je angefangene Stunde |
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5 |
Kleingartenverkauf und Überschreibung |
12,00 € je Vorgang |
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6 |
Bauanträge (Bearbeitungsgebühr) |
15,00 € je Antrag (davon 10,00 € Stadtverband) |
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7 |
Pflichtstunden – Vorauszahlung (pauschal) |
60,00 € |
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8 |
Ersatzleistung für nicht geleistete Pflichtstunden (Beschluss MV) |
16,00 € je Stunde (gilt auch für nicht geleistete Sonderpflichtstunden) |
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9 |
Zweite Ablesung Strom-/Wasseruhr |
12,00 € je Vorgang |
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10 |
Kostenpflichtige Arbeitsleistungen (z. B. Wasseruhr: Ausbau/Neuanschluss) |
15,00 € je Stunde |
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11 |
Mahn- und Verzugsgebühren |
10 % Aufschlag bei nicht geleisteter Zahlung innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungserstellung
1. Abmahnung: 5,00 € 2. Abmahnung: 8,00 €
Weitere amtliche Benachrichtigungen: nach Aufwand |
§ 5 Änderungsverfahren
(1) Änderungen der Positionen, die der Mitgliederversammlung vorbehalten sind (§ 2 Abs. 1), bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
(2) Alle übrigen Positionen können durch Beschluss des Leitungsteams geändert werden.
(3) Änderungen sind den Mitgliedern rechtzeitig bekannt zu geben.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt mit Beschluss des Leitungsteams in Kraft. Sie dokumentiert die Beschlusslage vom 15.02.2023, die durch den damaligen Vorstand nach der alten Satzung gefasst wurde.