Gültig ab: 2026-03-15
BESCHWERDE- UND KONFLIKTORDNUNG
des Kleingärtnervereins Am Ostbach e. V.
(Beschlossen durch das Leitungsteam gemäß § 27 der Satzung)
Beschlussdatum: 05.03.2026
Stand: 19.12.2025
§ 1 Zweck der Ordnung
(1) Diese Ordnung regelt den Umgang mit Beschwerden, Meinungsverschiedenheiten und Konflikten innerhalb des Vereins.
(2) Ziel ist eine sachliche, faire und zügige Klärung von Konflikten unter Wahrung des Vereinsfriedens.
§ 2 Grundsätze
(1) Beschwerden und Konflikte sind respektvoll, sachlich und ohne persönliche Angriffe vorzutragen.
(2) Eigenmächtige Maßnahmen oder öffentliche Austragungen von Konflikten sind zu unterlassen.
(3) Der Verein strebt grundsätzlich eine einvernehmliche Lösung an.
§ 3 Beschwerdeberechtigung
(1) Jedes Mitglied sowie jeder Pächter ist berechtigt, eine Beschwerde einzureichen.
(2) Beschwerden können sich richten gegen:
a) andere Mitglieder oder Pächter,
b) vereinsbezogenes Verhalten,
c) Maßnahmen oder Unterlassungen im Vereinsbetrieb.
§ 4 Form der Beschwerde
(1) Beschwerden sind grundsätzlich schriftlich oder elektronisch einzureichen.
(2) Die Beschwerde soll enthalten:
a) Name des Beschwerdeführers,
b) Darstellung des Sachverhalts,
c) beteiligte Personen,
d) Zeitpunkt und Ort,
e) gewünschte Klärung.
(3) Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Sachverhalt vor.
§ 5 Zuständigkeit und Verfahren
(1) Beschwerden werden durch das Leitungsteam behandelt.
(2) Das Leitungsteam kann:
a) Gespräche führen,
b) Stellungnahmen einholen,
c) Vermittlungsgespräche anbieten,
d) Auflagen erteilen.
(3) Die Beteiligten sind anzuhören.
§ 6 Vermittlung und Schlichtung
(1) Vor weitergehenden Maßnahmen ist eine interne Vermittlung anzustreben.
(2) Die Vermittlung kann durch Mitglieder des Leitungsteams oder neutrale Vereinsmitglieder erfolgen.
(3) Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Leitungsteam.
§ 7 Maßnahmen
(1) Mögliche Maßnahmen sind insbesondere:
a) mündliche Ermahnung,
b) schriftliche Ermahnung,
c) Auflagen oder Fristsetzungen,
d) Nutzungseinschränkungen,
e) weitere Maßnahmen nach Satzung.
§ 8 Dokumentation
(1) Beschwerden und deren Bearbeitung sind angemessen zu dokumentieren.
(2) Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit und dem Schutz aller Beteiligten.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzordnung des Vereins.
(2) Beteiligte sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
§ 10 Anbindung an Satzungsschlichtung
(1) Diese Ordnung dient der internen Bearbeitung und Dokumentation von Beschwerden und Konflikten. Sie ersetzt nicht die in der Satzung geregelten Schlichtungs- und Verbandsverfahren.
(2) Führt die Bearbeitung nach dieser Ordnung nicht zu einer einvernehmlichen Lösung oder ist eine förmliche Entscheidung erforderlich, ist das vereinsinterne Schlichtungsverfahren nach § 28 der Satzung durchzuführen.
(3) Gegen Entscheidungen aus § 28 der Satzung steht den Beteiligten die Verbandsschlichtung nach § 29 der Satzung offen.
(4) Eine anwaltliche Vertretung im Rahmen von Gesprächen/Schlichtung ist nur zulässig, wenn der Verein selbst anwaltlichen Beistand hinzuzieht (§ 28 Abs. 4 der Satzung).
§ 11 Inkrafttreten
Diese Beschwerde- und Konfliktordnung tritt mit Beschluss des Leitungsteams in Kraft.