Datenschutzordnung

Ordnung Veröffentlicht

Gültig ab: 2026-03-15

DATENSCHUTZORDNUNG
des Kleingärtnervereins Am Ostbach e. V.
(Beschlossen durch das Leitungsteam gemäß § 27 der Satzung)
Beschlussdatum: 05.03.2026
Stand: 19.12.2025

§ 1 Zweck und Rechtsgrundlagen
(1) Diese Datenschutzordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Verein.
(2) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(3) Zweck der Datenverarbeitung ist die ordnungsgemäße Durchführung der Vereins- und Pachtverwaltung.

§ 2 Verantwortliche Stelle
(1) Verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO ist der Kleingärtnerverein Am Ostbach e. V., vertreten durch das Leitungsteam.
(2) Ansprechpartner für Datenschutzangelegenheiten ist das vom Leitungsteam benannte Mitglied.

§ 3 Grundsätze der Datenverarbeitung
(1) Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn dies
a) gesetzlich erlaubt ist oder
b) eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
(2) Es gelten die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit.

§ 4 Arten personenbezogener Daten
(1) Der Verein verarbeitet insbesondere folgende Daten:
a) Name, Vorname,
b) Anschrift,
c) Telefonnummer,
d) E-Mail-Adresse,
e) Mitglieds- und Pachtverhältnisse,
f) Bankverbindungen (bei Lastschrift),
g) geleistete Gemeinschaftsarbeitsstunden.
(2) Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nicht verarbeitet, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.

§ 5 Zwecke der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
a) Mitgliederverwaltung,
b) Verwaltung von Pachtverhältnissen,
c) Beitrags- und Gebührenabrechnung,
d) Organisation der Gemeinschaftsarbeit,
e) Kommunikation mit Mitgliedern,
f) Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

§ 6 Speicherung und Löschung
(1) Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
(2) Nach Beendigung der Mitgliedschaft oder des Pachtverhältnisses werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

§ 7 Weitergabe von Daten
(1) Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur,
a) wenn dies gesetzlich zulässig ist,
b) zur Erfüllung vereinsinterner Aufgaben erforderlich ist,
c) an übergeordnete Verbände im Rahmen der Mitgliedschaft,
d) bei Vorliegen einer Einwilligung.
(2) Eine Weitergabe zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.

§ 8 Digitale Kommunikation und Messenger-Dienste
(1) Die Nutzung von Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp) erfolgt auf freiwilliger Basis.
(2) Die Teilnahme setzt die Einwilligung zur Verarbeitung der Telefonnummer voraus.
(3) Inhalte aus Messenger-Gruppen dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.

§ 9 Rechte der betroffenen Personen
Jedes Mitglied hat das Recht auf:
a) Auskunft über gespeicherte Daten,
b) Berichtigung unrichtiger Daten,
c) Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
d) Datenübertragbarkeit,
e) Widerruf erteilter Einwilligungen,
f) Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

§ 10 Datensicherheit
(1) Der Verein trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten.
(2) Zugriff auf personenbezogene Daten haben nur befugte Personen.
(3) Vereinsunterlagen sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

§ 11 Verstöße
(1) Verstöße gegen diese Datenschutzordnung können vereinsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
(2) Bei schwerwiegenden Verstößen können weitergehende rechtliche Schritte erfolgen.

§ 12 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung tritt mit Beschluss des Leitungsteams in Kraft.