Gültig ab: 2026-03-15
KOMMUNIKATIONS- UND DIGITALORDNUNG
des Kleingärtnervereins Am Ostbach e. V.
(Beschlossen durch das Leitungsteam gemäß § 27 der Satzung)
Beschlussdatum: 05.03.2026
Stand: 19.12.2025
§ 1 Zweck der Ordnung
(1) Diese Ordnung regelt die interne und externe Kommunikation des Vereins sowie die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel.
(2) Ziel ist es,
a) transparente und nachvollziehbare Kommunikation sicherzustellen,
b) Missverständnisse zu vermeiden,
c) Datenschutz und Persönlichkeitsrechte zu wahren,
d) verbindliche Kommunikationswege festzulegen.
§ 2 Grundsätze der Kommunikation
(1) Die Kommunikation im Verein erfolgt sachlich, respektvoll und wahrheitsgemäß.
(2) Beleidigende, diskriminierende, ehrverletzende oder vereinsschädigende Äußerungen sind unzulässig.
(3) Vereinsinterne Angelegenheiten dürfen nicht ohne berechtigtes Interesse nach außen getragen werden.
§ 3 Offizielle Kommunikationswege
(1) Offizielle Mitteilungen des Vereins erfolgen insbesondere über:
a) Aushänge in der Gartenanlage,
b) schriftliche Mitteilungen,
c) E-Mail,
d) vereinseigene digitale Plattformen,
e) offizielle Messenger-Gruppen des Vereins.
(2) Maßgeblich ist jeweils der vom Verein gewählte Kommunikationsweg.
(3) Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein eine aktuelle Post- oder E-Mail-Adresse mitzuteilen.
§ 4 Digitale Kommunikation
(1) Der Verein nutzt digitale Medien zur Information, Organisation und Koordination.
(2) Digitale Kommunikation ersetzt nicht zwingend die Schriftform, soweit gesetzliche oder satzungsmäßige Vorgaben entgegenstehen.
(3) Erklärungen mit rechtlicher Wirkung bedürfen der Schriftform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist.
§ 5 Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp)
(1) Der Verein kann Messenger-Dienste als ergänzendes Kommunikationsmittel nutzen.
(2) Die Teilnahme an Messenger-Gruppen ist freiwillig.
(3) Die Nutzung setzt die Einwilligung zur Verarbeitung der Telefonnummer voraus.
(4) In Messenger-Gruppen gilt:
a) ausschließlich vereinsbezogene Kommunikation,
b) kein Spam, keine Kettennachrichten,
c) kein Versand beleidigender, politischer oder kommerzieller Inhalte.
(5) Das Leitungsteam oder benannte Administratoren können Beiträge löschen oder Mitglieder bei Verstößen zeitweise oder dauerhaft ausschließen.
§ 6 E-Mail-Kommunikation
(1) E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse versandt wurden.
(2) Mitglieder haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr E-Mail-Postfach erreichbar ist.
(3) Änderungen der E-Mail-Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Veröffentlichung von Informationen
(1) Veröffentlichungen auf Webseiten, Social-Media-Kanälen oder Aushängen erfolgen ausschließlich durch das Leitungsteam oder von ihm beauftragte Personen.
(2) Private Veröffentlichungen von Vereinsinterna, Fotos oder personenbezogenen Daten ohne Zustimmung sind untersagt.
§ 8 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
(1) Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen bei Vereinsveranstaltungen dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
(2) Die Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen setzt die Einwilligung der betroffenen Personen voraus.
(3) Widersprüche gegen Aufnahmen sind zu respektieren.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzordnung des Vereins.
(2) Jedes Mitglied hat Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
§ 10 Verstöße
(1) Verstöße gegen diese Ordnung können vereinsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
(2) Wiederholte oder schwere Verstöße können zu Kommunikationsbeschränkungen oder weiteren Maßnahmen nach Satzung führen.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Kommunikations- und Digitalordnung tritt mit Beschluss des Leitungsteams in Kraft.