Gültig ab: 2026-03-15
HAUS- UND PLATZORDNUNG
des Kleingärtnervereins Am Ostbach e. V.
(Beschlossen durch das Leitungsteam gemäß § 27 der Satzung)
Beschlussdatum: 05.03.2026
Stand: 19.12.2025
§ 1 Zweck und Geltungsbereich
(1) Diese Haus- und Platzordnung regelt das Verhalten auf allen Gemeinschaftsflächen, Wegen, Plätzen, Gebäuden und Einrichtungen des Vereins.
(2) Sie dient der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit sowie dem friedlichen Zusammenleben in der Kleingartenanlage.
(3) Die Ordnung gilt für alle Mitglieder, Pächter, Besucher sowie sonstige sich in der Anlage aufhaltende Personen.
§ 2 Allgemeines Verhalten
(1) Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, gestört oder belästigt werden.
(2) Ordnung, Sauberkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind jederzeit einzuhalten.
(3) Weisungen des Leitungsteams oder von beauftragten Personen ist Folge zu leisten.
§ 3 Nutzung der Gemeinschaftsflächen
(1) Wege, Plätze und Grünflächen dienen ausschließlich der bestimmungsgemäßen Nutzung.
(2) Das Abstellen von Fahrzeugen, Anhängern oder Gegenständen außerhalb ausgewiesener Flächen ist untersagt.
(3) Gemeinschaftsflächen dürfen nicht dauerhaft privat genutzt oder blockiert werden.
§ 4 Vereinsgebäude und Einrichtungen
(1) Vereinsgebäude, Gerätehäuser, Toiletten und sonstige Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
(2) Beschädigungen oder Mängel sind unverzüglich dem Leitungsteam zu melden.
(3) Der Zutritt zu Vereinsräumen kann beschränkt werden.
§ 5 Sauberkeit und Ordnung
(1) Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
(2) Gemeinschaftsflächen sind sauber zu halten.
(3) Verunreinigungen sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen.
§ 6 Verkehr in der Anlage
(1) In der Kleingartenanlage gilt Schrittgeschwindigkeit.
(2) Der Fahrzeugverkehr ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
(3) Kinder, Fußgänger und spielende Personen haben Vorrang.
§ 7 Besucher
(1) Pächter haften für das Verhalten ihrer Besucher.
(2) Besucher haben diese Ordnung einzuhalten.
§ 8 Sicherheit
(1) Gefahrenquellen sind unverzüglich zu melden.
(2) Notausgänge, Wege und Zufahrten sind freizuhalten.
(3) Offenes Feuer ist nur im Rahmen der Gartenordnung und der ergänzenden Regelungen zulässig.
§ 9 Aushänge und Hinweise
(1) Vereinsinterne Aushänge dürfen nur an den vorgesehenen Stellen erfolgen.
(2) Private oder kommerzielle Aushänge bedürfen der Genehmigung.
§ 10 Verstöße
(1) Verstöße gegen diese Ordnung können vereinsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
(2) Bei wiederholten oder schweren Verstößen können weitergehende Maßnahmen nach Satzung erfolgen.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Haus- und Platzordnung tritt mit Beschluss des Leitungsteams in Kraft.